Ein akut krankes Kind gehört nicht in die Tageseinrichtung für Kinder, sondern je nach Krankheitszustand in häusliche Pflege, ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung. Ziff. 8.1 der Ordnung der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in der Diözese Mainz regelt, dass Kinder
• bei fiebrigen Erkältungskrankheiten,
• Auftreten von ansteckenden Hautauschlägen,
• Erbrechen,
• Durchfall,
• Fieber,
• und ähnlichen Erkrankungen
zu Hause zu behalten sind.
Ziff. 8.3 der Ordnung der Katholischen Tageseinrichtungen zählt die ansteckenden Krankheiten i.S.d. § 45 Abs.1 Bundesseuchengesetz auf. Diese sind: Borkenflechte, Cholera, Diphterie, Enteritis infectiosa, Keuchhusten, Krätze, Masern, Meningitis/Encephalitis, Milzbrand, Mumps, Ornithose, Paratyphus, Pest, Pocken, Poliomelytis, Q-Fieber, Röteln, Scharlach, Shingellenruhr, ansteckungsfähige Tuberkulose der Atmungsorgane, Tularämie, Typhus abdominalis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Virushepatitis oder Windpocken und Verlausung.
Kinder mit chronischen Erkrankungen wie z. B. Diabetes, Anfallsleiden, Asthma, Allergien, Herz- und Nierenerkrankungen, Rheuma, Mukoviszidose, Hepatitis, Aids etc. können i.d.R. eine Tageseinrichtung besuchen.
- Anhang1 Medikation bei akut kranken Kindern 01.docxMedikation bei akut kranken Kindern
- Anhang2 Haftungsausschluss bei nichtärztlich 01.docxHaftungsauschluss bei nichtärztlicher Medikation
- Anhang3 Zusatzvereinbarung zur Betreuung chronisch kranker Kinder 01.docxZusatzverordnung zur Betreuung chronisch kranker Kinder
- Anhang4 Dokumentation zur Verabreichung von Medikamenten 01.docxDokumentation zur Verabreichung von Medikamenten